Geräte- und Produktsicherheit
Sie als Planer, Hersteller oder Verkäufer von Produkten sind gesetzlich verpflichtet, organisatorische und fachlich - technische Voraussetzungen zu schaffen, um sichere Erzeugnisse in Verkehr oder sichere Verfahren zur Anwendung zu bringen. Diese Forderung resultiert nicht zuletzt aus verschiedenen Europäischen Richtlinien des Neuen Konzeptes und den nationalen gesetzlichen Umsetzungen. In Deutschland ist dies das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die Sicherheit Ihrer Erzeugnisse und Verfahren steht aber weltweit im Mittelpunkt, wo auch immer Sie Ihre Produkte verkaufen wollen.
Ich biete Ihnen an:
- branchenübergreifende Beratungsleistungen zur technischen Sicherheit
- Durchführung von Risikoanalysen
- Erstellung richtlinienkonformer Dokumente
- Prüfung und Überarbeitung vorhandener Dokumentationen
- sicherheitstechnische Abnahme von Maschinen und Anlagen
- Durchführung von EG - Konformitätsverfahren
- Beleuchtung rechtlicher Aspekte der Produkthaftung